Pressemitteilung vom 18.12.2013
Rettungsgasse bei stockendem Verkehr und Stau Erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter!
Weihnachtszeit ist Reisezeit. Und wenn viele Autos auf den Straßen unterwegs sind, bleiben Unfälle, Pannen und Staus leider nicht aus.
Den Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung, der vorschreibt, dass bei Stau und auch bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse
in der Mitte der zwei Fahrstreifen bzw. bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen zwischen der linken und danebenliegenden mittleren Spur – "Eins links - zwei rechts" – gebildet werden muss, kennen viele Autofahrer nicht.
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